Häufig gestellte Fragen
Ist die CE-Kennzeichnung für Boote verpflichtend?
Ja, um ein Boot im europäischen Binnenmarkt in Verkehr zu bringen, ist die CE-Kennzeichnung zwingend erforderlich. Sie ermöglicht den freien Warenverkehr innerhalb der EU. Kein Mitgliedstaat darf daher den Marktzugang eines CE-gekennzeichneten Produkts verweigern.
Ist die Zusammenarbeit mit einer benannten Stelle zwingend erforderlich?
Für Boote mit mehr als 12m Bootslänge (LH) der Design Kategorien A,B,C ja.
Für Boote unter 12m Bootslänge oder in Design Kategorie D bis 24m ist für den Hersteller die Zusammenarbeit mit einer benannten Stelle freiwillig.
Bitte beachten sie hierbei, daß sie immer verpfichtet sind, alle Anforderungen der Richtline 2013/53/EU an die Produktsicherheit zu erfüllen, ob sie dies nun von einer benanten Stelle überprüfen lassen oder nicht.
Für Gebrauchtbootimporte in die EU ist eine Zusammenarbeit mit einer benannten Stelle immer zwingend erforderlich, hier muß durch die benannte Stelle eine Begutachtung durchgeführt werden (PCA).
Dies ist auch der einzige legale Weg für Boote, die schon innerhalb der EU sind, aber keinelei gültige Dokumente (Konformitätserklärung) mehr aufweisen, neue gültige Bootsdokumente zu erhalten.
Hat die CE-Kennzeichnung eine Gültigkeitsdauer?
Nein, solange keine baulichen Änderungen am Boot vorgenommen werden, bleibt die CE-Kennzeichnung unbegrenzt gültig. Sollte sich jedoch eine relevante Norm ändern, kann eine Aktualisierung der Kennzeichnung erforderlich sein.
